Statut für den Brandenburgischen Buchhändlerpreis
Der
Preis wird durch die AG Brandenburgische Buchverlage zum Tag des
Buches verliehen.
§1 Zweck und Ziel
1 Dank für
hervorragenden Einsatz beim Verkauf von Büchern
Brandenburgischer Buchverlage,
2 Aufmerksamkeit der Presse und des
Publikums zugunsten der ausgezeichneten Buchhandlung,
3
Aufmerksamkeit der Presse und des Publikums durch die Auszeichnung
zugunsten der AG und ihrer Mitglieder,
4 Anreiz für andere
Buchhandlungen.
§2 Der Preis
1 heißt
„Buchhandlung pro Brandenburgische Verlage“,
2 ist
prämienfrei,
3 kann jährlich
4 zum Tag des Buches am
10. Mai verliehen werden,
5 besteht aus einer Urkunde
6 und
einem plakativen Schild zur Außenwerbung (Preisname, Verleiher,
ohne Jahresangabe).
7 Die AG-Mitglieder gewähren der
ausgezeichneten Buchhandlung für 1 Jahr Sonderkonditionen.
§3
Preiskriterien
1 Ständiges Angebot von Büchern
kleiner Brandenburgischer Verlage.
2 Engagierter Verkauf von
Büchern kleiner Brandenburgischer Verlage (Schaufensterwerbung,
Verkaufsgespräche, selbstständige Nachbestellungen).
3
Angebot von Lesungen für Neuerscheinungen.
4 Freundliches
Verständnis für die geschäftliche Lage kleiner
Verlage.
§4 Die Jury
ist der Vorstand der AG in
Personalunion.
§5 Vorschlagsrecht
1
AG-Mitglieder,
2 einschlägig arbeitende Journalisten,
3
Leser.
§6 Aberkennung
Der Preis kann bei
wesentlichen Veränderungen der Verleihungsbedingungen durch
Beschluss der AG entzogen werden, was schriftlich unter Einzug der
Außenwerbung mitgeteilt wird.
§7
Veröffentlichung
Dieses Statut wird nach Beschluss
veröffentlicht.
Potsdam, den 18.11.2006
Preisträger
2007 Das
Internationale Buch, Potsdam
2008 HERON-Buchhandlung,
Cottbus
2010 Buchhandlung Geschwister
Scholl, Zossen
